Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokollst über die Sitzung am 23.07.2014 |
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FBA 5/2014/25 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 5 |
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Schlussbesprechung über den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Sehnde" |
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Ö 6 |
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Behandlung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Sehnde" |
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2014/0061 |
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Ö 7 |
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Eigenberieb Stadtentwässerung Sehnde;
hier: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015, Finanzplan und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2018 |
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2014/0062 |
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Ö 8 |
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Ernennung Stadtbrandmeister |
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2014/0068 |
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Ö 9 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadtwerke Sehnde GmbH;
hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung |
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2014/0063 |
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Ö 10 |
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Festellung des Jahresabschlusses 2013 der Infrastruktur Sehnde GmbH;
hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung |
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2014/0064 |
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Ö 11 |
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Genehmigung einer Darlehensaufnahme der Eigengesellschaft Infrastruktur Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung der Vertreterin bzw. des Vertreters in der Gesellschafterversammlung |
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2014/0059 |
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Ö 12 |
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Bericht über den Stand der Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Sehnde |
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Ö 13 |
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Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2014/0065 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 278.043,43 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs.1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
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GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung DATUM: Di, 30.09.2014 TOP: Ö 13 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den folgenden Beschluss zu fassen: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 278.043,43 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs.1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 09.10.2014 TOP: Ö 17 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 278.043,43 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs.1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 29 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 14 |
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Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Baubetriebshof Sehnde" für das Wirtschaftsjahr 2011
hier: Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes, Entlastung des Betriebsleiters und Behandlung des Jahresüberschusses |
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2014/0066 |
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Ö 15 |
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Unterrichtung über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2014 |
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N 16 |
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(nichtöffentlich) |
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