a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den
Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt, das die Stadt Sehnde von der Möglichkeit der Optionsverlängerung nach
§ 27 Abs. 22a UStG Gebrauch macht, sodass nach § 2 Abs. 3 UStG die bisherige
Rechtslage bis spätestens 31.12.2022 anwendet werden kann.