a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, den Gebührentarif der o.g. Satzung unter Ziffer 1 wie folgt zu ergänzen:
Für weitere Gemeinschaftsunterkünfte wird der Tagessatz für jede Unterkunft entsprechend der für diese Unterkunft entstehenden Kosten für Miete oder Logis zzgl. entsprechender Neben- oder Betriebskosten individuell festgesetzt. Die Berechnung des Tagessatzes bezieht sich auf 360 Tage/Jahr= 30 Tage/Monat.