a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, den Gebührentarif der o.g. Satzung unter Ziffer 1
wie folgt zu ergänzen:
Für weitere Gemeinschaftsunterkünfte wird der Tagessatz für jede Unterkunft gemäß der
für diese Unterkunft entstehenden Kosten für Miete oder Logis zzgl. Neben- oder
Betriebskosten und ggf. anfallender Kosten für Verpflegung individuell festgesetzt. Die
Berechnung des Tagessatzes bezieht sich auf 360 Tage/Jahr=30 Tage/Monat.