1.)
a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt der Beschluß zu d)
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)
d) Der Rat beschließt: 1.)Die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11
- Rohrbeckweg mit den Flurstücken 15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09;
55/17(teilweise)
- Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28
- Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise)
- Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18
- Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise)
- Voigtländer-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise)
- Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64
- Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung
mit den Flurstücken 67/15(ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf
einen 1 m breiten Streifen ) und 65/60, 65/62, 65/66, 65/68
2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15
Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12
3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6
Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29,
199/52, 199/63, 199/67
unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr
- und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56
beschränkt auf den Fußgängerverkehr – zu widmen.