TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 19.03.2015 |
|
SI/2015/269 |
|
Ö 3 |
|
|
Mitteilungen des Bürgermeisters |
|
2015/0209 |
|
Ö 4 |
|
|
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien |
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Anfragen des Rates an die Verwaltung |
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Teilnahme am Projekt "Lokale Kümmerer" im Bahnhofsumfeld der Stadt Sehnde
Hier: Verlängerung der Projektlaufzeit um 3 Jahre
|
|
2015/0166 |
|
Ö 7 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hier: Ehrung von Wahlhelfern |
|
2014/0076 |
|
Ö 7.1 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hier: Ehrung von Wahlhelfern |
|
2014/0076-1 |
|
Ö 8 |
|
|
Ernennung von Chris Rühmkorf zum stellvetretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wassel |
|
2015/0172 |
|
Ö 9 |
|
|
Ganztagsgrundschulen in Sehnde, hier: Planung nach Bedarfsermittlung von weiterer oder weiteren Ganztagsgrundschule(n) in Sehnde |
|
2015/0178 |
|
Ö 9.1 |
|
|
Ganztagsgrundschulen in Sehnde, hier: Planung nach Bedarfsermittlung von weiterer oder weiteren Ganztagsgrundschule(n) in Sehnde |
|
2015/0178-1 |
|
Ö 10 |
|
|
Anpassung der Gestaltung des Außenbereichs des Selbstlernzentrums an der KGS Sehnde |
|
2015/0190 |
|
Ö 11 |
|
|
Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Sehnde und Personalentwicklung |
|
2015/0132 |
|
Ö 11.1 |
|
|
Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Sehnde und Personalentwicklung |
|
2015/0132-1 |
|
Ö 12 |
|
|
Neufassung der Förderrichtlinien der Stadt Sehnde zur erweiterten Gebührenfreistellung für die Betreuung in Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen und in Tagespflege
|
|
2015/0196 |
|
Ö 13 |
|
|
Ausweitung der Betreuungszeiten und -plätze in der Kindertagesstätte Südtorfeld und im Dorfkindergarten Dolgen |
|
2015/0197 |
|
Ö 14 |
|
|
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
hier: Straßen im Baugebiet "Kälberanger" und "Kleewiese" im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde |
|
2015/0160 |
|
Ö 15 |
|
|
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
Hier: Straßen im Baugebiet "Rethmar-Süd" und die Straßen "Vor dem Dorf" und im Baugebiet "Salzburg" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
|
|
2015/0170 |
|
Ö 16 |
|
|
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
|
|
2015/0173 |
|
Ö 16.1 |
|
|
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
|
|
2015/0173-1 |
|
Ö 17 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 716 "Am Park", 6. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift |
|
2015/0183 |
|
Ö 18 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 720 "Neuer Garten", 3. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift |
|
2015/0184 |
|
Ö 19 |
|
|
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung in verschiedenen Straßen in Sehnde, OT Sehnde
hier: Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 und Abschnittsbildung gemäß § 8 Abs.3 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS).
|
|
2015/0202 |
|
Ö 20 |
|
|
Änderung der Führung der Buslinien 371 und 372 und Erstellung der notwendigen Infrastruktur
|
|
2015/0198 |
|
Ö 20.1 |
|
|
Änderung der Führung der Buslinien 371 und 372 und Erstellung der notwendigen Infrastruktur
|
|
2015/0198-1 |
|
Ö 21 |
|
|
Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm
Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008
|
|
2015/0180-1 |
|
Ö 22 |
|
|
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH |
|
2015/0193 |
|
Ö 23 |
|
|
Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 |
|
2015/0194 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele: - als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als 2,5 Mio. € beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht verringern. - als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog. - für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen. - Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. - Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen. |
|
|
|
|
GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung DATUM: Mi, 22.04.2015 TOP: Ö 8 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen. Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele: - als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als 2,5 Mio. € beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht verändern. - als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog. - für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen. - Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. - Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
|
|
|
|
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 30.04.2015 TOP: Ö 23 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele: - als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als 2,5 Mio. € beträgt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht verändern. - als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog. - für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen. - Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. - Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.
Abstimmungsergebnis: 32 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
Ö 24 |
|
|
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
hier: Asylbewerberunterbringung und -betreuung |
|
2015/0195 |
|
Ö 25 |
|
|
Zustimmung zur Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2015 |
|
2015/0201 |
|
Ö 25.1 |
|
|
Zustimmung zur Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2015 |
|
2015/0201-1 |
|
Ö 26 |
|
|
Aufgabenkritik |
|
BV/2014/0035-2 |
|
Ö 26.1 |
|
|
Aufgabenkritik |
|
BV/2014/0035-3 |
|
Ö 26.2 |
|
|
Aufgabenkritik |
|
BV/2014/0035-4 |
|
Ö 27 |
|
|
Grundsätze der Aufbauorganisation der Stadtverwaltung Sehnde |
|
2015/0204 |
|
N 28 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 29 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 30 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|