a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b.
b) Der Rat nimmt die überörtliche Prüfung der Stadt Sehnde gem. §§ 1 bis 4 Nds. Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis.
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 17.11.2022 TOP: Ö 31
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Rat nimmt die überörtliche Prüfung der Stadt Sehnde gem. §§ 1 bis 4 Nds. Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis.