a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt:
Der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung lt. Anlage 2 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
§ 5 Beisetzungen und Einebnungen
(3) Für die Einebnung von Grabstellen werden folgende Gebühren mit der Erteilung einer Grabmalgenehmigung erhoben: ….
§ 7 Benutzung von Friedhofseinrichtungen
Für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
1.1 Kapellennutzung 370 €
Beschluss:Der Rat beschließt:
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
1
Enthaltung/en