a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.