Beim Betreten des Rathauses bis zur Einnahme des Sitzplatzes ist eine FFP- oder med. Maske zu tragen.Nach Einnahme des Sitzplatzes kann die Maske abgenommen werden.
Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 19.02.2021
hier: Sehnders Neubaugebiete zukunftsfähig gestalten: Prüfung der Kosten und Umsetzungsmöglichkeiten der Einführung einer intelligenten Straßenbeleuchtung
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 19.03.2021
hier: Einrichtung eines öffentlichen WLAN HotSpot an der KGS Sehnde, sowie weiterer Ausbau von öffentlichen WLAN im Stadtgebiet
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024;
hier: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und eines Haushaltssicherungsberichtes
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024;
hier: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und eines Haushaltssicherungsberichtes
1. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Investitionsprogramm) für die Jahre bis 2027 sowie die Stellenpläne 2023 und 2024 der Stadt Sehnde in den vorliegenden Fassungen.
2. Der Rat beschließt, dass nach § 182 Abs. 5 in Verbindung mit § 182 Abs. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein Haushaltssicherungskonzept nach § 110 Abs. 8 NKomVG für die Mindererträge und Mehraufwendungen aus den Folgen zur Bewältigung des Krieges in der Ukraine für die Stadt Sehnde nicht aufgestellt wird.
3. Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept sowie den Haushaltssicherungsbericht nach § 110 Abs. 8 NKomVG für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung.
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 22.12.2022 TOP: Ö 20.5
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Investitionsprogramm) für die Jahre bis 2027 sowie die Stellenpläne 2023 und 2024 der Stadt Sehnde in den vorliegenden Fassungen.
2. Der Rat beschließt, dass nach § 182 Abs. 5 in Verbindung mit § 182 Abs. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein Haushaltssicherungskonzept nach § 110 Abs. 8 NKomVG für die Mindererträge und Mehraufwendungen aus den Folgen zur Bewältigung des Krieges in der Ukraine für die Stadt Sehnde nicht aufgestellt wird.
3. Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept sowie den Haushaltssicherungsbericht nach § 110 Abs. 8 NKomVG für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung.